Viele Banken und Finanzdienstleister lagern Aktivitäten und Prozesse aus, um sich auf ihr Kerngeschäft und ihre Kompetenzen zu konzentrieren. Dabei gilt jedoch, dass sich Verantwortung und Haftung nicht auslagern lassen.
Auslagernde Institute und deren externe Dienstleister müssen die Pflichten, Rechte und Aufgaben entsprechend den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk) festlegen.
Für viele Dienstleister ist die Erfüllung bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben mit immensen Herausforderungen verbunden.
Unsere Spezialisten beraten Dienstleister von Banken und Finanzdienstleistern bei der Umsetzung der Anforderungen der MaRisk, der Einrichtung und Weiterentwicklung bankenkonforme Prozesse sowie ihrer Reportingpflichten an die Institute.