Regulatorik Blog

Mit unserem Regulatorik Blog möchten wir Sie über aktuelle Neuerungen und Entwicklungen im Bankaufsichtsrecht informiert halten.

von Christoph Horn 04 Mai, 2022
Nahezu alle Kreditinstitute und Finanzdienstleister setzen in ihren Geschäftsprozessen auf Outsourcing und nutzen den Zugriff auf Expertenwissen, um sich effizienter, nachhaltiger oder digitaler auszurichten. Mit der 6. Novelle der MaRisk wurden die regulatorischen Anforderungen an das Auslagerungsmanagement (AT 9) für die Institute deutlich erhöht - sie betreffen den gesamten Lebenszyklus einer Auslagerung und verursachen einen erheblichen Steuerungsaufwand. Von den meisten Branchenvertretern werden die Regelungen zur Outsourcing-Governance inzwischen als sehr komplex beurteilt. Insbesondere im Rahmen von Sonderprüfungen der Aufsicht nach § 44 KWG werden Urteilsmaximen häufig nicht aus dem Wortlaut der MaRisk (i.V.m. BAIT) gewonnen, so dass es sich bei regulatorischen Anforderungen an das Outsourcing zunehmend um Fallrecht - mit teilweise erheblichem Ermessensspielraum der aufsichtsrechtlichen Prüfer - handelt. In vielen Instituten ist derzeit die aufsichtsrechtliche Compliance nicht vollumfänglich gegeben. Aber auch die Steuerungseffizienz im Auslagerungsmanagement weist oftmals erhebliche Optimierungspotenziale auf: In der Praxis des Auslagerungsmanagements setzen viele Institute bisher noch auf manuelle Tätigkeiten, die nur unzureichend mit den anderen Kontrollfunktionen verzahnt sind. Genau vor diesem Hintergrund hat die Bankenaufsicht mal wieder ein Institut beglückt…
08 Feb., 2022
Erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen im strategischen IT-Umfeld, zur IT-Governance und zum Internen Kontrollsystem.
von Christoph Horn 11 Nov., 2021
Nachdem uns in den letzten Wochen verstärkt Anfragen von verbändeorganisierten Instituten zu deren IKS-Konzepten erreichten, haben wir uns mit unserem Kooperationspartner Graf Unternehmensberatung intensiv ausgetauscht und für Sie in unserem jüngsten Newsletter Antworten auf die zwei vordringlichsten Fragen gegeben: Gibt es einen Unterschied zwischen dem IKS im Sinne des IDW PS 261 bzw. MaRisk AT 1 Tz. 1 und dem "geschäftsprozessbezogenen IKS" - und wenn ja, welche? Wie wirtschaftlich darf bzw. muss ein (geschäftsprozessbezogenes) IKS sein und welche Rolle spielt hierbei die Verzahnung mit den anderen risikoorientierten Funktionen und Beauftragten? Lesen Sie hier mehr in unserem Newsletter.
von Christoph Horn 21 Juni, 2021
Die inhaltlichen Arbeiten an den neuen MaRisk sind inzwischen komplett abgeschlossen, vernahm man bereits vor ein paar Wochen aus aufsichtlichen Kreisen. Lediglich die formalen Freigaben durch das Bundesministerium der Finanzen sowie den Normenkontrollrat stünden aus.
26 Sept., 2020
Mit der Veröffentlichung des Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Dezember 2019 wollte die BaFin erreichen, dass Nachhaltigkeitsrisiken stärker in die Risikobetrachtung von Kreditinstituten, Versicherern und Investmentfonds einbezogen werden. Das Merkblatt sollte zunächst eine Orientierung in Form von Good Practices bieten, um Institute rechtzeitig an das Nachhaltigkeitsrisiko heranzuführen. Konkrete Prüfungsanforderungen wurden nicht formuliert, deren Umsetzung jedoch bereits in Aussicht gestellt. Auch mit der Veröffentlichung des Vorkonsultationsentwurfs zur 6. MaRisk-Novelle bleibt der Umgang mit Nachhaltig keitsrisiken zunächst offen und unverbindlich. Auf eine Anpassung der MaRisk wurde verzichtet.
von Christoph Horn 14 Sept., 2020
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant die Veröffentlichung des offiziellen Konsultationsentwurfs auf ihrer Webseite in den nächsten Wochen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Konsultationsentwurf nur geringfügig von der bereits mit den Vertretern der Kreditwirtschaft besprochenen Arbeitsfassung abweicht. Die Veröffentlichung der finalen Fassung der MaRisk ist für das Ende des ersten Quartals 2021 geplant.
14 Sept., 2020
Anfang August 2020 wurde dem Fachgremium MaRisk die mit großer Spannung erwartete 6. MaRisk-Novelle in einer ersten Vorkonsultationsfassung als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. Wie erwartet bilden die Regelungsinhalte der EBA-Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Kredite und der EBA-Leitlinien über Auslagerungsvereinbarungen („Outsourcing“) die Schwerpunkte der Änderungsvorschläge in den MaRisk. Daneben enthält die 6. Novelle weitere Anpassungen in Bezug auf IT- und Notfallmanagement, die Risikotragfähigkeit sowie operationelle Risiken.

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